Höhere GIS: Viele Südsterne betroffen

Donnerstag, 31.03.2022
Fehlende Wohnungen und unbezahlbares Wohnen sind in Südtirol ein großes Thema. Um dem Einhalt zu gebieten, wurde ein Gesetzesentwurf zur Leerstandsregelung und andere Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingebracht. Darin vorgesehen ist, dass Wohnungen, die vom Eigentümer ganzjährig genutzt oder vermietet werden, eine steuerliche Erleichterung erhalten. In allen anderen Fällen ist hingegen eine erhöhte Besteuerung vorgesehen und zwar verpflichtend in den derzeit etwa 20 Gemeinden mit Wohnungsnot und nach freier Entscheidung der Verwalter in den anderen Gemeinden.

 

Ein emotionales Thema, auch für viele Südsterne. Viele von ihnen arbeiten im Ausland und verfügen über eine Wohnung in ihrer Heimat. Nach dem Gesetzesentwurf unterliegt diese aber der höheren Besteuerung. Immer wieder bekommen wir Mitteilungen zu diesem Thema. Der Tenor: „Das kann es doch nicht sein.” 

Aus diesem Grund haben wir bei SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz nachgefragt, ob eine Ausnahmeregelung im Rahmen des Möglichen ist:   

 

Hat die Autonome Provinz Bozen rechtlich einen Handlungsspielraum bei der Festlegung des GIS-Steuersatzes für im AIRE-Register eingetragene Südtiroler*innen, die in Südtirol Eigentümer einer Wohnung sind?

Nein. Der Grundsatz der europäischen Union verbietet hier eine Ungleichbehandlung und somit müsste dann vorgesehen werden, dass auch anderen Staatsbürgern von Staaten der europäischen Union dasselbe Recht eingeräumt werden müsste, sprich eine Zweitwohnung in Südtirol nicht höher besteuert werden müsste.

 

Steht derzeit zur Debatte, diese Regelungen für Südtiroler*innen im Ausland anzupassen?

Ja. Die Debatte wurde geführt, verschiedene Szenarien wurden geprüft, bewertet und auch rechtlich abgeklärt. Leider ohne konkreten Handlungsspielraum.

 

Welche Argumente sprechen, falls keine Anpassung möglich oder erwünscht ist, gegen eine Anpassung des Steuersatzes?

Ein Anpassung wäre auch von uns gewünscht, nur leider rechtlich nicht möglich. Wie unter Punkt 1. erwähnt, geht es hier um den Grundsatz, dass sämtliche Bürger der europäischen Union gleich behandelt werden müssen und es somit keine Spielräume gibt. Außer, dass dieses Recht dann allen zugesprochen werden müsste.

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