Landtagswahlen 2018

Samstag, 25.08.2018



Am  Sonntag, 21. Oktober 2018 wird der Südtiroler Landtag für die nächsten fünf  Jahre gewählt. Wir haben für euch die wichtigsten Informationen zusammengefasst  und die wichtigsten Fragen beantwortet.

Fünf Jahre lang bleibt der Südtiroler Landtag per Gesetz im Amt. Somit läuft die derzeitige Amtsperiode im Oktober 2018 ab. Die Südtiroler Wahlberechtigten entscheiden am Sonntag, 21. Oktober 2018 mit ihren Stimmen, wem von den zur Verfügung stehenden Kandidaten sie ihr Vertrauen schenken, von wem sie im Landtag vertreten werden wollen.

Die wichtigsten Informationen zu den Landtagswahlen 2018 auf einen Blick:

Wahltermin

Wahltermin ist der Sonntag, 21. Oktober 2018.

Der Wahlvorgang für in Südtirol ansässige Personen

Die Wahllokale bleiben von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr durchgehend geöffnet. Ihr wählt in dem Sektionswahlamt, das auf eurem Wahlausweis angegeben ist. Zur Wahl mitzubringen sind Wahlausweis und Personalausweis. Der Stimmzettel wird euch direkt im Wahllokal ausgehändigt. 
Auf dem Stimmzettel sind alle Listenzeichen abgebildet. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen des bevorzugten Listenzeichens. In den Zeilen rechts neben dem Listenzeichen habt ihr die Möglichkeit, eine bis vier Vorzugsstimmen abzugeben.

Stimmabgabe besonderer Kategorien von Wahlberechtigten 

Wer von euch im Ausland ansässig ist, kann das Wahlrecht ausüben, falls er/sie zum Zeitpunkt, an dem er/sie ausgewandert ist, im Besitz der für die Ausübung des Wahlrechts notwendigen Voraussetzungen war. Unerlässliche Voraussetzung für die Stimmabgabe ist die Eintragung in das Melderegister der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger (AIRE). 


Die im Ausland ansässigen Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimmen per Briefwahl ab oder kommen am Wahltag eigens nach Südtirol.



Briefwahl

Ihr solltet vom Land Südtirol bereits ein Informationsschreiben zur Briefwahl erhalten haben – oder es in den nächsten Tagen erhalten. Dabei erhaltet ihr einen Umschlag mit folgenden Unterlagen: Wahlschein mit Wahlabschnitt, Stimmzettel, kleiner gelber Umschlag, großer weißer frankierter Umschlag, Blatt mit Modalität der Briefwahl und Listen der Kandidatinnen und Kandidaten.


Mit diesen Unterlagen können ihr nun wählen. Wie genau ihr die Briefwahl durchführen könnt und worauf ihr achten müsst, das lest ihr auf der offiziellen Webseite zu den Landtagswahlen nach. 


Auch in diesem Dokument findet ihr Informationen zur Briefwahl.


Bitte beachtet, dass ihr den Umschlag mit eurem Wahlzettel so schnell wie möglich zurück sendet; der Wahlzettel muss rechtzeitig bei der zentralen Wahlbehörde eintreffen, und zwar innerhalb Freitag, 19. Oktober 2018.



Wählen direkt in der Heimatgemeinde

Wenn ihr euch entscheidet, eigens zum Wahltermin nach Südtirol zu kommen und eure Stimme hier vor Ort abzugeben, dann könnt ihr das tun.

Ihr müsst dafür aber einen entsprechenden Antrag ausfüllen und an die Gemeinde senden, in deren Wählerlisten ihr eingetragen seid. Dieser Antrag muss bis spätestens 6. September 2018 einlangen.


Hier den Antrag downloaden.



Briefwahl für in Südtirol ansässige Wähler, dich sich vorübergehend im Ausland aufhalten


Falls ihr in Südtirol ansässig seid, euch zum Wahltermin aber vorübergehend außerhalb von Südtirol aufhaltet und daher nicht in der Gemeinde, in deren Wählerlisten ihr eingetragen seid, wählen könnt, habt auch ihr die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. 


Wenn ihr diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollt, müsst ihr einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde senden, in deren Wählerlisten ihr eingetragen seid.


Hier das Antragsformular downloaden; es muss bis spätestens 6. September 2018 einlangen.



FAQ



Wer sind die Kandidaten/die Kandidatinnen und für welche Listen/Parteien kandidieren sie?


Noch sind die Listen und Kandidaten nicht ganz vollständig. Innerhalb 5. September müssen Interessierte ihre Kandidatur hinterlegen. Ab dem 6. September sind die Kandidaten und Listen hier zu finden.


 

Wo finde ich die Wahlprogramme?


Die einzelnen Listen und Parteien veröffentlichen ihre Wahlprogramme auf deren Webseiten.
 


Wie viele Vorzugsstimmen kann ich abgeben?


Jeder Wahlberechtigte kann bis zu vier Vorzugsstimmen abgeben. 


Ich möchte in der Gemeinde wählen, in deren Wählerliste ich eingetragen bin. Ich habe meinen Wahlausweis aber verlegt. Was muss ich tun?


Betreffende Personen wenden sich an das Gemeindewahlamt, das am 19. Und am 20. Oktober 2018 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet ist bzw. am 21. Oktober während der gesamten Dauer der Wahlhandlungen. Je nach Fall, erhält der Betroffene eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung und kann damit an der Wahl teilnehmen.


Ich möchte per Briefwahl wählen. Kann ich dies auch am Wahlwochenende tun?


Nein. Vom 19. Oktober bis zum 21. Oktober 2018 ist es nicht möglich, per Briefwahl zu wählen. Die Stimmen, die per Briefwahl abgegeben werden, müssen innerhalb 19.10.2018 bei der zentralen Landeswahlbehörde eingehen. 


Wann werden die Stimmen ausgezählt?


Die Stimmen werden am 21. Oktober 2018 gleich nach der Schließung der Wahllokale ausgezählt.




Alle Informationen zu den Landtagswahlen 2018 findet ihr hier: www.wahlen.provinz.bz 

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