Herzlich Willkommen, Kanzlei Telchini Mayr D’Abbiero!

Donnerstag, 20.04.2023
Ein Team von zehn Freiberuflern, jeder Spezialist in verschiedenen Bereichen für eine strategische Rechtsberatung mit fachübergreifendem Ansatz und länderübergreifendem Partner- und Beraternetzwerk: Das ist die Rechtsanwaltskanzlei Telchini Mayr D’Abbiero. Im Willkommensinterview des neuen Südstern-Partners nimmt Rechtsanwalt Simon De Zordo ein Thema in den Fokus, das für viele Südsterne relevant ist: Die potentielle Rückkehr nach Südtirol für jene, die ein Start-up gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten. Rechtliche Fragen, steuerliche Aspekte – der Experte über die Bedeutung einer guten Planung.

 

 

Viele Südsterne haben gute Ideen, die sie gerne umsetzen möchten. Was ist zu beachten, wenn jemand mit einer neuen Geschäftsidee im Gepäck nach Italien zurückkehren möchte?

Simon De Zordo: Kurz gesagt: sehr viel – und es lohnt sich, vor der Umsetzung alles genau zu überprüfen und gut zu planen. Seit Jahren gibt es in Italien Steuererleichterungen für Rückkehrer, die vorher mindestens 24 Monate im Ausland gearbeitet haben und sich verpflichten, ihren Wohn- und Steuersitz hierher zu verlegen. Sie müssen für einen Zeitraum von fünf Jahren lediglich 30 Prozent des Einkommens versteuern. Natürlich gibt es Ausnahmen und jeder Fall muss einzeln geprüft werden. So ist zum Beispiel nicht jedes Einkommen in der Bestimmung eingeschlossen, etwa Kapitaleinkünfte. Vielmehr betrifft es vor allem Bezüge aus abhängigen Arbeitsverhältnissen und unter Umständen auch solche, die jemand als Verwalter einer Gesellschaft bezieht. 

 

Damit sind wir indirekt auch bei den Start-ups, also neuen Unternehmen, die mit einer innovativen Geschäftsidee zusammenhängen. Wo sind hier die Fallstricke?

Da gibt es verschiedene Punkte, die wichtig sind. Es gibt eine Reihe von Förderungen und Steuererleichterungen, die für die einzelnen Personen vorgesehen sind. Und dann gibt es vor allem günstige Rahmenbedingungen für die Ideen, die sie mitbringen oder entwickeln möchten. Äußerst wichtig ist die Frage, wie im Unternehmen das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern:innen oder die Übertragung der Geschäftsanteile geregelt wird. Es kann von Vorteil sein, dass die Rechte und Pflichten unterschiedlich verteilt werden: Manche sind dann als Mitglied des Verwaltungsrats oder Geschäftsführer tätig, andere als Gesellschafter, einige womöglich sogar mit Sonderrechten. Verwalter unterliegen keinen Kollektiverträgen, die Sozialfürsorgebeiträge sind unterschiedlich geregelt und sie sind nicht weisungsgebunden, das kann ein Vorteil sein. Möglich ist zum Beispiel auch, vertraglich festzulegen, dass jemand nach einem gewissen Zeitraum einen Geschäftsanteil zu einem festgelegten Preis erwerben kann.

 

Sozusagen als Anreiz?

Es ist eine tolle Möglichkeit, ein vielversprechendes Einkommen zu generieren. Wenn ich mit meiner Arbeit erfolgreich bin, habe ich nicht nur den Anreiz, das Maximum zu geben, sondern eben auch zu bekommen. Wenn ich die Ziele erreiche, dann erhalte ich Geschäftsanteile an der Gesellschaft. Und: Diese Methode erlaubt die günstige Besteuerung gewisser Einkünfte wie oben beschrieben. Denn wer als Geschäftsführer eingesetzt wird, kann den Vorteil nutzen, weil es sich um Einkommen aus abhängiger Arbeit handelt. Jene, die davon ohnehin nicht profitieren könnten, weil sie bereits seit Längerem in Italien arbeiten oder schon irgendwo sonst tätig sind, können aber zum Beispiel als Gesellschafter einsteigen. 

 

Wenn der Businessplan des Start-ups marktreif ist…

… muss ich schauen, wie ich mein Produkt oder meinen Dienst auf dem Markt positionieren will. Aber davor muss ich die rechtlichen Voraussetzungen geklärt haben, zum Beispiel, unter welchen Voraussetzungen Investoren später einsteigen können – hier können die Gesellschafter vorab in der Satzung oder in Nebenabsprachen eine Regelung vereinbaren, die im letztgenannten Falle geheim bleiben. 

 

Das Ziel ist also eine strategische Beratung?

Wir schauen uns mit unseren Kunden die kritischen Bereiche gemeinsam an und beleuchten die rechtlichen Aspekte und Risiken des Business- und Wachstumsplans. Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine Softwarefirma, einen neuen Finanzdienstleister oder ein Vermietungskonzept im Tourismus handelt: Die Voraussetzungen sind immer andere. Das Hauptziel ist die Risikominimierung. Es geht darum, alle Interessen möglichst in Einklang zu bringen und gerechte Voraussetzungen zu schaffen, dass die Ziele erreicht werden und die Gesellschaft funktioniert. 

 

Wie schütze ich meine Idee?

Ein sehr wichtiger Punkt. Zunächst gilt es, die Marken- oder Patentanmeldung durchzuführen, es geht aber auch um den Datenschutz und die mit der Digitalisierung zusammenhängenden Herausforderungen. Damit habe ich den Titel in der Hand und kann mein Produkt oder welche Idee ich auch immer schützen will, gegen meine Konkurrenz verteidigen. Ideen können zudem nicht nur über Marken und Patente geschützt werden, auch das Know-how an sich lässt sich durch vertragliche Absprache gut sichern. Gerade wenn ein Unternehmen durch Forschung und Entwicklung auf Externe zugreifen will. Fragen, die hier zu klären sind: Wem stehen die Nutzungsrechte zu? Wie sieht es mit der Urheberschaft der Geschäftsidee aus? Möglich ist auch die vertragliche Festlegung eines Abwerbungsverbots, um die eigene Position zu schützen. 

 

Über was muss ich mir vorab noch Gedanken machen?

Auch wenn es zunächst befremdlich klingt: über den Exit. Es gibt die Entstehungs- und Entwicklungsphase, aber irgendwann wollen die meisten aussteigen. Auch hier kann man Klauseln oder Nebenvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern vorsehen. Zudem kommt es oft vor, dass Gesellschafter untereinander nicht mehr klarkommen. Dann kann eine Patt-Situation entstehen, die das Unternehmen lähmt. Auch hier gibt es Klauseln, die für diesen Fall vorschützen können. Und ein weiteres Instrument hilft, dass der Karren nicht schon am Anfang auseinanderfliegt: Neben dem Wettbewerbsverbot gibt es die Möglichkeit, einen Stabilitätspakt zu vereinbaren. Nämlich, indem sich die Gesellschafter und Geschäftspartner verpflichten, für einen Mindestzeitraum an Bord zu bleiben. Es gilt also die richtige Form des Zusammenschlusses und der Zusammenarbeit zu finden.

 

Wie sieht es mit der Haftung aus?

Haftungsprobleme schon im Moment der Gründung in den Fokus zu nehmen, ist essentiell. Auch hier kann ich mir überlegen, wie ich das in einem erträglichen Maß halten kann. Etwa durch die Verteilung von Befugnissen, Vollmachten, Vetorechten, die jemandem auch ermöglichen, die Reißleine zu ziehen, wenn er nicht mehr mit der Entwicklung des Unternehmens einverstanden ist und auch eine Auszahlung zu erhalten. Eine Kapitalgesellschaft ist im Übrigen kein allumfassender Schutzschild. 

 

Das wird aber oft so verstanden. 

Genau, aber es ist nicht immer so. Wie schaffe ich die Sicherheit, dass meine Immobilien, Wertpapiere, mein Einkommen vor dem Zugriff der Gläubiger schützen kann? Diese Frage stellt sich oft. Das geht zum Beispiel durch ein Familiengut oder ein Zweckvermögen, in das ein gewisses Vermögen gelegt wird. Das muss man aber gleich zu Beginn angehen. Und dann wäre da noch die Wahl des richtigen Versicherungsprodukts. Wir greifen hierbei auf unsere Partner und das Beratungsnetzwerk zurück. Und am Ende muss auch immer die steuerliche Tragbarkeit und Finanzierbarkeit der ganzen Initiative im Auge behalten werden. 

 

Da sind viele Töpfe gleichzeitig auf dem Herd. 

Es geht darum, durch strategische Beratung die Risiken zu minimieren, die mit der neuen Geschäftsidee verbunden sind. Es gibt im Vorfeld so viel zu bedenken: Steuerliche Fragen, Haftung, der Schutz des Eigentums – ich rate jedem, hier am Beginn etwas in die Beratung zu investieren, damit die gute Idee am Ende auch Früchte trägt. 

 

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